Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet «Bahnhof Süd» als Wohnungsschwerpunkt (WSP) von kantonaler Bedeutung aufgenommen.
Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.
Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.
Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.
Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.
Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung.
Der Entwicklungsrichtplan (ERP) «Rigacker» hat zum Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen im Gebiet «Rigacker» zu optimieren.
Mit der Erschliessungsplanung inkl. Landumlegung im Gewerbegebiet «Wil/Huebächer» soll eine der letzten brachliegenden Gewerbezonen in Wohlen für Ansiedlungen oder für Flächenerweiterungen von Unternehmen erschlossen werden.
Mit dem Gestaltungsplan Aesch soll die Voraussetzung geschaffen werden, das zentrumsnahe Gebiet des heutigen Werkhofs in ein attraktives und nachhaltiges Wohnquartier mit Gewerbeanteil zu entwickeln.
Gestützt auf ein Gesamtkonzept legt der Gestaltungsplan "Pilatusstrasse Ost" für den gesamten Perimeter u.a. die Ausgestaltung der Bauten, der Erschliessung und der Umgebungsgestaltung verbindlich fest.











