• Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet «Bahnhof Süd» als Wohnungsschwerpunkt (WSP) von kantonaler Bedeutung aufgenommen.

  • Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.

  • Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.

  • Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.

  • Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.

  • Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung.

  • Der Entwicklungsrichtplan (ERP) «Rigacker» hat zum Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen im Gebiet «Rigacker» zu optimieren.

  • Mit der Erschliessungsplanung inkl. Landumlegung im Gewerbegebiet «Wil/Huebächer» soll eine der letzten brachliegenden Gewerbezonen in Wohlen für Ansiedlungen oder für Flächenerweiterungen von Unternehmen erschlossen werden.

  • Mit dem Gestaltungsplan Aesch soll die Voraussetzung geschaffen werden, das zentrumsnahe Gebiet des heutigen Werkhofs in ein attraktives und nachhaltiges Wohnquartier mit Gewerbeanteil zu entwickeln.

  • Gestützt auf ein Gesamtkonzept legt der Gestaltungsplan "Pilatusstrasse Ost" für den gesamten Perimeter u.a. die Ausgestaltung der Bauten, der Erschliessung und der Umgebungsgestaltung verbindlich fest.