
Die bereits ausgeschiedene Gewerbezone im «Seewadel» soll für die Verlegung des Werkhofes der Firma Notter AG aus dem Gebiet Aesch vergrössert werden.
Für die Erweiterung des Gebietes muss die Nutzungsplanung angepasst werden; eine Teilzonenplanänderung ist erforderlich. Dabei muss für die zukünftige Nutzung das sogenannte kantonale „Kaskadenprinzip“ durchlaufen werden. Dabei wird u.a. geprüft, ob die Entwicklung am bestehenden Standort, an weiteren Standorten in der Gemeinde oder in der Region möglich ist. Es wird ebenfalls überprüft, ob und wie eine Kompensation der Einzonung realisierbar ist. In einem letzten Schritt kann allenfalls Fläche des kantonalen Ausgleichstopfes in Anspruch genommen werden.
Prozess · Aktueller Stand
Sobald die Teiländerung der Nutzungsplanung kantonal abschliessend vorgeprüft ist, voraussichtlich 2025, kann diese öffentlich aufgelegt werden.
Wohlen gemeinsam gestalten



