Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet «Bahnhof Süd» als Wohnungsschwerpunkt (WSP) von kantonaler Bedeutung aufgenommen.
Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.
Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.
Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.





