
Die allgemeine Nutzungsplanung ist das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung.
Sie berücksichtigt alle privaten und öffentlichen Interessen der zukünftigen Gemeindeentwicklung. Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung sind die Bestandteile der Nutzungsplanung und auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten. Mit der Nutzungsplanung ist die strategische Planung aus dem Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) eigentümerverbindlich und parzellenscharf festzulegen. Die Nutzungsplanung muss mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften, wie zum Beispiel den Vorgaben des kantonalen Baugesetzes und den Beschlüssen des kantonalen Richtplans, übereinstimmen. Das im Baugesetz vorgeschriebene demokratische Verfahren für den Erlass der Nutzungspläne gewährleistet den Rechtsschutz.
Prozess · Aktueller Stand
Die Erarbeitung der Nutzungsplanung baut auf der strategischen Grundlage des Räumlichen Entwiclungsleitbild auf und muss ein öffentlich-rechtliches Verfahren durchlaufen. Die Planung wird ca. 2026 starten.
Wohlen gemeinsam gestalten



