• Im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) werden die Grundsätze der künftigen Verkehrsplanung in Abstimmung mit der Siedlungsplanung festgelegt.

  • Die kommunale Schulraumstrategie dient u.a. der langfristigen Schulraumplanung und den vorgesehenen Etappenzielen für das stetige Wachstum in der Gemeinde.

  • Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.

  • Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.

  • Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.

  • Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.

  • Mit dem Gestaltungsplan Aesch soll die Voraussetzung geschaffen werden, das zentrumsnahe Gebiet des heutigen Werkhofs in ein attraktives und nachhaltiges Wohnquartier mit Gewerbeanteil zu entwickeln.

  • Gestützt auf ein Gesamtkonzept legt der Gestaltungsplan "Pilatusstrasse Ost" für den gesamten Perimeter u.a. die Ausgestaltung der Bauten, der Erschliessung und der Umgebungsgestaltung verbindlich fest.