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Das Gebiet «Pilatusstrasse Ost“ am östlichen Rand des Zentrums ist heute rund zur Hälfte überbaut und befindet sich in Teilen in einer Wohnzone und einer Wohn- und Gewerbezone.

Die Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Gestützt auf ein Gesamtkonzept legt der Gestaltungsplan für den gesamten Perimeter die Lage und die Höhe der Bauten, die gestalterischen Rahmenbedingung, die Nutzungsdichte und -verteilung, die Erschliessung und die Parkierung sowie die Freiraum- und Umgebungsgestaltung verbindlich fest.

Prozess · Aktueller Stand

Der Gestaltungsplan «Pilatusstrasse Ost» soll 2025 zur Genehmigung durch den Kanton eingereicht werden.

Projektierung

Gestaltungsplan «Pilatusstrasse Ost»

Verabschiedung

Genehmigung durch den Kanton