Als bedeutsame und attraktive Verkehrsdrehscheibe soll der Knotenpunkt Bahnhof Wohlen weiter optimiert und entwickelt werden.
Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet «Bahnhof Süd» als Wohnungsschwerpunkt (WSP) von kantonaler Bedeutung aufgenommen.
Im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) werden die Grundsätze der künftigen Verkehrsplanung in Abstimmung mit der Siedlungsplanung festgelegt.
In einem Verfahren wurde geprüft, ob eine Verbindung zwischen der Bünztalachse mit der Kantonsstrass 127 Bremgarterstrasse das Zentrum vom Verkehr entlasten kann.
Für sämtliche Verkehrsmittel hat der Kanton Aargau Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrssystems geprüft.
Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.
Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.
Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.
Mit der Erschliessungsplanung inkl. Landumlegung im Gewerbegebiet «Wil/Huebächer» soll eine der letzten brachliegenden Gewerbezonen in Wohlen für Ansiedlungen oder für Flächenerweiterungen von Unternehmen erschlossen werden.










