• Als bedeutsame und attraktive Verkehrsdrehscheibe soll der Knotenpunkt Bahnhof Wohlen weiter optimiert und entwickelt werden.

  • Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet «Bahnhof Süd» als Wohnungsschwerpunkt (WSP) von kantonaler Bedeutung aufgenommen.

  • Im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) werden die Grundsätze der künftigen Verkehrsplanung in Abstimmung mit der Siedlungsplanung festgelegt.

  • In einem Verfahren wurde geprüft, ob eine Verbindung zwischen der Bünztalachse mit der Kantonsstrass 127 Bremgarterstrasse das Zentrum vom Verkehr entlasten kann.

  • Für sämtliche Verkehrsmittel hat der Kanton Aargau Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrssystems geprüft.

  • Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.

  • Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.

  • Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.

  • Mit der Erschliessungsplanung inkl. Landumlegung im Gewerbegebiet «Wil/Huebächer» soll eine der letzten brachliegenden Gewerbezonen in Wohlen für Ansiedlungen oder für Flächenerweiterungen von Unternehmen erschlossen werden.