
Die Umfahrung soll die Bünztalachse mit der Kantonsstrasse 127 Bremgarterstrasse verbinden und das Zentrum vom Verkehr entlasten.
Sie ist im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis eingetragen. Im Rahmen der Gesamtverkehrsbetrachtung des Kantons wurde die Zweckmässigkeit einer Umfahrung beurteilt. Dabei wurden fünf Umfahrungsvarianten im Bereich des Richtplaneintrages auf ihre Machbarkeit, ihre verkehrliche Wirkung sowie bezüglich ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft geprüft. Die Resultate der vertieften Prüfung einer Umfahrung durch den Kanton liegen vor.
Die Variantenbeurteilung kommt zum Schluss, dass keine der Umfahrungsvarianten zweckmässig ist. Eine Umfahrung würde zwar eine gewisse verkehrliche Entlastung bewirken. So könnte beispielsweise auf der Zentralstrasse zwischen Postplatz und Kirchenrain der Verkehr um bis zu 20 Prozent gegenüber dem zukünftigen Zustand ohne eine Umfahrung reduziert werden. Die Entlastungswirkung ist insgesamt aber nicht genügend hoch, als dass sich dadurch wesentliche kürzere Fahrzeiten für den motorisierten Individualverkehr oder wesentliche Verbesserungen für die Aufenthaltsqualität, den öffentlichen Verkehr oder den Fuss- und Veloverkehr ergeben würden.
Trotzdem werden im kantonalen Richtplan die erforderlichen Flächen für eine Umfahrung gesichert. Damit bleibt eine Umfahrung eine langfristige Handlungsoption. Der bestehende Richtplaneintrag zur Südumfahrung wird mit einem zweiten Richtplaneintrag ergänzt, welche die Linienführung als Stadttunnel ermöglicht.
Prozess · Aktueller Stand
Die Erarbeitung des REL wird von einem Planungsbüro und einem Arbeitsteam begleitet. Zu Beginn wurden im Rahmen eines partizipativen Verfahrens eine Befragung und ein Dorfrundgang durchgeführt. Die Zwischenergebnisse und Entwicklungsziele werden von Vertretern der kommunalen Kommissionen gespiegelt. Der Entwurf des REL wird den Bürger*innen zur Mitwirkung präsentiert, voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026.
Wohlen gemeinsam gestalten




