Mitwirken Wohlen
Mitwirken für eine gute Lebensqualität in Wohlen
Ob dies eine Umfrage im Gewerbe, eine Begehung mit Interessierten oder ein Workshop mit Anwohner*innen ist: Unter Partizipation verstehen wir sämtliche Massnahmen, die eine Mitwirkung der Bevölkerung an den geplanten Entwicklungsprozessen ermöglichen.
In dieser Zusammenstellung handelt es sich meist um eine informelle Mitwirkung: also ein Dialog mit Betroffenen und/oder Interessierten, um Anregungen und Rückmeldungen für den weiteren Prozess aufzunehmen. Je nach Prozess ist eine formelle Mitwirkung vorgesehen, bei der bspw. über eine Vernehmlassung oder eine Abstimmung die Bevölkerung und/oder Organisationen die Umsetzung beeinflussen oder darüber abstimmen können.
Für die Einordnung der Prozesse auf dieser Website unterscheiden wir zwischen den folgenden Schritten:
Gestützt auf ein Gesamtkonzept legt der Gestaltungsplan "Pilatusstrasse Ost" für den gesamten Perimeter u.a. die Ausgestaltung der Bauten, der Erschliessung und der Umgebungsgestaltung verbindlich fest.
Mit der Erschliessungsplanung inkl. Landumlegung im Gewerbegebiet «Wil/Huebächer» soll eine der letzten brachliegenden Gewerbezonen in Wohlen für Ansiedlungen oder für Flächenerweiterungen von Unternehmen erschlossen werden.
Der Entwicklungsrichtplan (ERP) «Rigacker» hat zum Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen im Gebiet «Rigacker» zu optimieren.
Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung.
Der Entwicklungsschwerpunkt (ESP) «Hopferen/Allmend» auf den beiden Gemeindegebieten Wohlen und Villmergen ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher ESP von kantonaler Bedeutung und soll entwickelt werden.
Das Räumliche Entwicklungsleitbild soll die räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll.
Die allgemeine Nutzungsplanung ist die eigentümerverbindliche Grundlage für Bauten und Nutzungen. Sie besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan und der Bau- und Nutzungsordnung.
Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.









