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Die Bau- und Nutzungsordnung bildet zusammen mit dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan die parzellenscharfe und eigentümerverbindliche kommunale Nutzungsplanung.

Der Bau- und Nutzungsordnung sind die Vorschriften der Nutzungsplanung für die Gemeinde und für die Nutzung und Überbauung der jeweiligen Zone zu entnehmen.

Prozess · Aktueller Stand

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages die Bauvorschriften an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anzupassen ist die Teiländerung der Bau- und Nutzungsvorschriften (BN) in Bearbeitung. Nach der abschliessenden kantonalen Vorprüfung durch den Kanton, kann die angepasste BNO öffentlich aufgelegt werden; voraussichtlich 2025.

Ausblick

Öffentlich Auflage der angepassten BNO voraussichtlich 2025

Querverweise

  • Baurecht Kanton AG: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)