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Der Entwicklungsrichtplan (ERP) «Rigacker» hat zum Ziel, die vorhandenen Flächen im Gewerbegebiet «Rigacker» zu optimieren. Mit einem Rahmengestaltungsplan sollen die Inhalte eigentümerverbindlich verankert werden und den Unternehmungen dadurch zu mehr Gewerbe- und Produktionsflächen zu verhelfen.

Als behördenverbindliches Instrument soll er als übergeordnetes Leitbild für das Gebiet dienen und für vertiefende Planungen beigezogen werden. Er zeigt die gewünschte und breit abgestützte räumliche Entwicklung auf und bildet die wegleitende Grundlage für die Gebietsentwicklung und weiteren Planungs- und Bewilligungsverfahren. Der ERP wurde zusammen mit den Eigentümern in einem partizipativen Verfahren erarbeitet.

Prozess · Aktueller Stand

Der Entwicklungsrichtplan wurde im Herbst 2024 vom Gemeinderat beschlossen und wird dem Einwohnerrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Er soll als behördenverbindliches Instrument eingesetzt werden. Der Prozess zur Überprüfung der Eigentümerverbindlichkeit wird 2025 durchgeführt.

Abklärung

Entwicklungsrichtplan im Herbst 2024 vom Gemeinderat beschlossen.

Verabschiedung

Überprüfung der Eigentümerverbindlichkeit